Kinderkliniken für ADHS in Nordrhein-Westfalen

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In Nordrhein-Westfalen gibt es 14 Kliniken aus der bundesweiten Liste „Kinderkliniken für ADHS“. Sie befinden sich in Aachen, Köln, Marsberg, Essen, Herdecke, Bedburg-Hau, Düsseldorf, Viersen, Bielefeld, Marl, Dortmund, Bonn und Remscheid. Die Tabelle zeigt alle Häuser im Überblick, sortiert nach der Zahl der behandelten Fälle.

Auf einen Blick

  • Kliniken in dieser Auswahl: 14
  • Behandlungsfälle zusammen: 1.081
  • Höchste Fallzahl: Uniklinik RWTH Aachen – 140
Klinik Ort Behandlungsfälle
Uniklinik RWTH Aachen Aachen 140
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Köln-Holweide Köln 101
LWL-Klinik Marsberg Marsberg 95
LVR-Universitätsklinik Essen Essen 84
Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke Herdecke 84
LVR-Klinik Bedburg-Hau Bedburg-Hau 82
LVR-Klinikum Düsseldorf Düsseldorf 67
LVR-Klinik Viersen Viersen 66
Evangelisches Klinikum Bethel in Bielefeld Bielefeld 66
Universitätsklinikum Köln Köln 64
LWL-Klinik Marl-Sinsen, Haardklinik Marl 63
LWL-Klinik Dortmund, Elisabeth-Klinik Dortmund 61
LVR-Klinik Bonn Bonn 57
Sana-Klinikum Remscheid Remscheid 51

So entsteht diese Übersicht

Grundlage ist die bundesweite Liste Kinderkliniken für ADHS. In diesem Artikel wurden alle dort gelisteten Kliniken berücksichtigt, die in Nordrhein-Westfalen liegen. Datenquellen und Methodik finden Sie in der bundesweiten Liste.

Häufige Fragen

Welche Klinik in Nordrhein-Westfalen behandelt die meisten Fälle?

Die Uniklinik RWTH Aachen mit 140 Fällen.

Wie viele Kinderkliniken für ADHS gibt es in Nordrhein-Westfalen?

In dieser Auswahl sind es 14 Kliniken. Berücksichtigt sind nur Häuser aus der bundesweiten Liste; darüber hinaus gibt es in der Region weitere Einrichtungen, die dort nicht aufgeführt sind.

Weitere Regionen

Bundesländer: Baden-Württemberg · Bayern · Brandenburg · Hessen · Niedersachsen · Sachsen-Anhalt · Thüringen

Städte und Umgebung: Berlin · Dortmund · Düsseldorf · Essen · Hamburg · Kassel · Köln · Mönchengladbach · Wuppertal

Aufgeführt sind Bundesländer mit mindestens drei Einrichtungen aus der bundesweiten Liste sowie Städte, in deren Umkreis von 50 Kilometern mindestens drei dieser Einrichtungen liegen.