Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Mit dem Entlassungsmanagement nach einem Klinikaufenthalt soll sichergestellt werden, dass Sie zuhause gut versorgt sind. Seit Oktober 2017 ist genau geregelt, welche Leistungen Ihnen im Rahmen des Entlassungsmanagements zustehen (der Rahmenvertrag wurde zuletzt im Dezember 2020 aktualisiert).

Wenn Sie dem Entlassungsmanagement zustimmen, muss sich das Krankenhaus um folgende Leistungen kümmern:

Häusliche Krankenpflege

Falls Sie gewisse Tätigkeiten zuhause aufgrund der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr selbstständig erledigen können, erhalten Sie Hilfe von einem mobilen Pflegedienst. Auch die Hilfe von Menschen aus Ihrem privaten Umfeld wird von der Krankenkasse bezahlt. Wie die Beantragung geht, lesen Sie hier. 

Rehabilitation

Um nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder fit für Arbeit und Beruf zu werden, wird im Rahmen des Entlassungsmanagement oft eine Anschlussrehabilitation verordnet. Dabei entscheidet der Krankenhausarzt, ob die Reha besser stationär in einer Rehaklinik oder ganztägig ambulant durchgeführt wird. Bei dem Aufenthalt in einer Rehaklinik zahlt man pro Tag 10 Euro zu, bei einer ambulanten Rehabilitation muss nichts hinzugezahlt werden. Geeignete Rehakliniken für viele verschiedene Bereiche, zum Beispiel Orthopädie, Kardiologie oder Psychosomatik, finden Sie hier.

Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit

Der Krankenhausarzt kann Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu sieben Tage nach Ihrer Entlassung ausstellen. Alternativ können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden, um eine AU zu erhalten. Falls Sie nach Ablauf der ersten Krankschreibung noch nicht arbeitsfähig sind, stellt Ihnen Ihr Hausarzt eine Folgebescheinigung aus. Ebenso wie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss die Folgebescheinigung beim Arbeitgeber und gegebenenfalls der Krankenkasse eingereicht werden.

Hilfsmittel & Medikamente

Der Krankenhausarzt kann bei Bedarf Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente für bis zu sieben Tage verschreiben. Angenommen ein Patient hat sich nach einem Autounfall so schwer an den Beinen verletzt, dass er ohne Hilfsmittel nicht mehr gehen kann, verordnet der Krankenhausarzt ihm Krücken. So muss der Patient nach der Entlassung nicht erst seinen Hausarzt aufsuchen und ihn bitten, eine Verordnung für das notwendige Hilfsmittel auszustellen. Gleiches gilt für Medikamente, zum Beispiel Schmerzmittel. Falls eine längerfristige Einnahme notwendig ist, berät auch hier wieder der Haus- oder Facharzt.

Soziotherapie & Physiotherapie

Wenn ein Patient nach der Entlassung aus dem Klinikum psychosoziale Unterstützung benötigt, können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassungsmanagement Soziotherapie verordnen. Auch hier gilt wieder die maximale Frist von sieben Tagen. Die Patienten werden zuhause dann von Soziotherapeuten besucht, die Ihnen bei der Bewältigung des Alltags helfen und sich um die psychotherapeutische Weiterbehandlung kümmern. Ähnliches gilt für die Physiotherapie, wobei hier die Betreuung in einer Physiotherapiepraxis stattfindet.

Entlassungsbrief

Am Tag der Entlassung bekommt der Patient einen Entlassungsbrief. Hier sind die persönlichen Patientendaten, die Diagnosen, die Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, sowie Empfehlungen für die Weiterbehandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Die Klinik muss die weiterbehandelnden Ärzte und Pflegedienste rechtzeitig vor der Entlassung über die nötige Weiterversorgung informieren. Im Entlassungsbrief sind auch alle Verordnungen (z.B. für bestimmte Hilfsmittel) und weiterversorgenden Einrichtungen (z.B. Rehaklinik) aufgeführt. Einen Medikationsplan wird dem Patienten separat mitgegeben.

Organisation der medizinischen Weiterbehandlung

Welche Termine nach der Entlassung anstehen, ist für den Patienten schwer zu durchblicken. Der Krankenhausarzt leitet die Weiterbehandlung durch die Kollegen ein, indem er die relevanten Informationen bereits zum Zeitpunkt der Entlassung verschickt. Bereits während des Klinikaufenthalts können Termine mit den weiterbehandelnden Ärzten gemacht werden, damit auch keine fachmedizinische Versorgungslücke entsteht.

Überleitung ins Pflegeheim

Stellt sich während des Krankenhausaufenthaltes heraus, dass ein Patient pflegebedürftig wird und ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft ein Mitarbeiter des Klinikums bei der Suche nach einem Pflegeplatz. Hilfe erhalten Angehörige auch bei der Antragstellung eines Sozialhilfeantrags, falls die finanziellen Mittel zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen.

Wenn ein Patient nicht möchte, dass das Krankenhaus die Anschlussversorgung für ihn organisiert, dann stimmt er dem Entlassungsmanagement schriftlich einfach nicht zu. Seine Daten dürfen dann nicht weitergegeben werden. Ihm können dann zwar noch einzelne Leistungen für die Nachsorge verordnet werden, aber es wird nicht mehr automatisch der Anspruch auf alle oben aufgeführten Leistungen geprüft.