Ärztliche Zweitmeinung
Eine zweite ärztliche Einschätzung kann für mehr Klarheit sorgen. @Photographee.eu/Adobe Stock

Sie dürfen sich vor einer Operation eine Zweitmeinung einholen. Entweder sie beauftragen ein Gutachterbüro oder sie organisieren sich die zweite Meinung selbst.

Ein Beitrag von Lukas Hoffmann

Katja Kutsch (Name geändert) war erstaunt, als ihr der Onkologe der Thoraxklinik Heidelberg mitteilte, dass sein Therapievorschlag zur Behandlung Ihres Lungenkrebses 350 Euro kostet. Dafür bekommt sie seine Einschätzung per Post in ihren Briefkasten. Wie bitte? Sie hatte gedacht, sie hätte das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen. So steht es doch im fünften Sozialgesetzbuch (§ 27b SGB V Zweitmeinung).

Ja, sie hat dazu das Recht. Der Haken: Die Kasse muss die zweite ärztliche Einschätzung nicht zahlen. Zumindest nicht bei den allermeisten Krankheiten. Derzeit werden die Kosten für Zweiteinschätzungen nur bei den unten dargestellten Eingriffe von allen Kassen laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übernommen.

Eingriff
Gebärmutterentfernungen (Hysterektomie)
Implantation einer Knieendoprothese
Mandeloperationen (Tonsillektomie/Tonsillotomie)
Schulterarthroskopie
Eingriffe an der Wirbelsäule
Amputation diabetischer Fuß
Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)
Hüftgelenkersatz
Eingriffe an Aortenaneurysmen
Eingriffe bei lokal begrenztem und nicht metastasiertem Prostatakarzinom
Operation an der verengten Halsschlagader (Eingriffe zur Karotis-Revaskularisation bei Karotis-Stenosen)

Hilfe bei der Organisation

Es gibt hier jedoch ein großes ABER. Sie können bei einem Klinikum oder einem Arzt Ihrer Wahl anrufen, einen Termin vereinbaren und mit Ihren Unterlagen vorbeikommen. Ein Arzt berät Sie in der Regel kostenlos und rechnet das Gespräch als „Erstkonsultation“ und nicht als „Zweitmeinung“ ab. Allerdings handelt es sich hier um einen Graubereich. Nachteilig für Sie: Die Beratung des Arztes erfolgt auf Grundlage einer möglichen Behandlung. Möglicherweise gibt es hier einen Bias, weil er gerne operieren will. Wenn ein Arzt eine Zweitmeinung abgibt, ist von vornherein klar, dass er Sie nicht behandeln wird, um die Neutralität seiner Antwort zu gewährleisten.

Wie Sie der obigen Liste entnehmen können, sind Krebserkrankungen kein Teil des Zweitmeinungs-Katalogs. Das überrascht, wo es sich hier doch um eine schwerwiegende Erkrankung handelt und die geeignete Therapie mit Bedacht gewählt werden sollte. Deshalb übernehmen viele Krankenkassen die Kosten für eine onkologische Zweitmeinung, obwohl sie es nicht müssten. Dennoch empfiehlt das Deutsche Krebsforschungszentrum zuvor mit der eigenen Kasse abzuklären, ob die Kosten für die Zweitmeinung übernommen werden. Grundsätzlich gilt das für jeden größeren Eingriff: Die Konsultation eines zweiten Arztes ist sinnvoll, ebenso wie ein vorheriger Anruf bei der Kasse, um zu klären, ob die Kosten für diese Konsultation übernommen werden.

Expertinnen und Experten finden

Bei Klinik Kompass finden Sie in den Kliniklisten viele Fachzentren für bestimmte Erkrankungen. Rufen Sie dort an oder schreiben Sie eine Mail und vereinbaren Sie einen Termin, um die vorgeschlagene Operation mit einem zweiten Experten oder einer zweiten Expertin zu besprechen.

Wenn Sie nicht selbst auf die Suche nach einem Klinikum gehen möchten, können Sie auch ein Gutachterbüro beauftragen. Die Angestellten der Gutachterbüros – teilweise ebenfalls Ärzte – kümmern sich darum, dass Ihre Unterlagen komplett sind, und reichen sie an einen Arzt weiter bzw. vermitteln einen Termin.

Das Kölner Gutachterbüro Betterdoc hilft Ihnen dabei, einen passenden Experten für eine Zweitmeinung zu finden, mit dem Sie sich persönlich austauschen. Das Berliner Unternehmen Medexo organisiert die Zweitmeinung per Post. Allerdings kooperieren die beiden Unternehmen nicht mit allen Versicherungen. Besteht keine Kooperation, müssen Sie die Kosten für die Zweitmeinung selbst tragen, wenn Sie eines der beiden Unternehmen beauftragen.

Wenn Sie bei einer der folgenden Krankenkassen bzw. Krankenversicherungen sind, können Sie kostenlos die Dienste von Betterdoc in Anspruch nehmen:

Allianz, Alte Oldenburger, ARAG, AXA, Barmenia, BKK24, BKK B. Braun Aesculap, BKK Diakonie, BKK Linde, BKK Miele, BKK Werra-Meißner, BMW BKK, Bosch BKK, Credit Life, DA direkt, DEVK, Die Bayerische, Generali, Gothaer, Hallesche, HanseMerkur, HEK – Hanseatische Krankenkasse, IKK BB, IKK classic, IKK Südwest, LVM, Novitas BKK, NÜRNBERGER, pronova BKK, Salus BKK, SDK – Süddeutsche Krankenversicherung, SECURVITA Krankenkasse, Signal Iduna, Universa, VGH (Provinzial), vitolo, Württembergische Krankenversicherung, ZF BKK

Diese Versicherungen bzw. Krankenkassen kooperieren mit Medexo:

AOK Sachsen-Anhalt, Audi BKK, BERGISCHE Krankenkasse, BKK Deutsche Bank, BKK Gildemeister-Seidensticker, BKK Melitta Plus, BKK Public, BKK Salzgitter, BKK Scheufelen, BKK VerbundPlus, HUK-Coburg, KKH, König & Bauer BKK, Mobil Krankenkasse, PAX – Versicherer im Raum der Kirchen – VRK, R+V BKK, TUI BKK, Vivida BKK.

Ihre Krankenkasse taucht nicht auf? Gerade die großen gesetzlichen Krankenkassen TK, Barmer und DAK haben eigene Zweitmeinungsangebote. Ein Besuch der Website der eigenen Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung lohnt sich.