Entlassungsmanagement im Krankenhaus

Mit dem Entlassungsmanagement nach einem Klinikaufenthalt soll sichergestellt werden, dass Sie zuhause gut versorgt sind. Seit Oktober 2017 ist genau geregelt, welche Leistungen Ihnen im Rahmen des Entlassungsmanagements zustehen (der Rahmenvertrag wurde zuletzt im Juni 2024 aktualisiert).

Wenn Sie dem Entlassungsmanagement zustimmen, muss sich das Krankenhaus um folgende Leistungen kümmern:

Häusliche Krankenpflege

Falls Sie gewisse Tätigkeiten zuhause aufgrund der Behandlung im Krankenhaus nicht mehr selbstständig erledigen können und es in Ihrem Haushalt niemanden gibt, der Sie unterstützt, erhalten Sie Hilfe von einem mobilen Pflegedienst. Wie die Beantragung geht, lesen Sie hier. 

Rehabilitation

Um nach einem längeren Krankenhausaufenthalt wieder fit für Arbeit und Beruf zu werden, wird im Rahmen des Entlassungsmanagement oft eine Anschlussrehabilitation verordnet. Sie können mit dem Krankenhausarzt oder Ihrem Hausarzt besprechen, ob die Reha stationär in einer Rehaklinik oder ganztägig ambulant durchgeführt wird. Wie hoch eine Zuzahlung ausfällt, hängt davon ab, wer die Reha bezahlt.

    • Ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zuständig, muss man für die ambulante Reha in der Regel nichts bezahlen. Entscheidet man sich für den Besuch einer Rehaklinik bezahlt man pro Tag 10 Euro (maximal 14 Tage im Kalenderjahr bei einer Anschlussheilbehandlung). Die DRV ist in der Regel dann zuständig, wenn man noch im Erwerbsleben steht.
    • Ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig (häufig bei Rentnerinnen und Rentnern), zahlt man auch bei einer ambulanten ganztägigen Reha 10 Euro pro Tag (stationär sind es ebenfalls 10 Euro).

Geeignete Rehakliniken für viele verschiedene Bereiche, zum Beispiel Orthopädie, Kardiologie oder Psychosomatik, finden Sie hier.

Bescheinigung Arbeitsunfähigkeit

Der Krankenhausarzt kann Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für bis zu sieben Tage nach Ihrer Entlassung ausstellen. Alternativ können Sie sich an Ihren Hausarzt wenden, um eine AU zu erhalten. Falls Sie nach Ablauf der ersten Krankschreibung noch nicht arbeitsfähig sind, stellt Ihnen Ihr Hausarzt eine Folgebescheinigung aus. Die AU müssen Sie seit Januar 2023 nicht mehr beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse einreichen; der Arbeitgeber ruft das entsprechende Dokument bei Ihrer Krankenkasse ab.

Hilfsmittel & Medikamente

Der Krankenhausarzt kann bei Bedarf Verbands-, Heil- und Hilfsmittel sowie Medikamente für bis zu sieben Tage verschreiben. Angenommen ein Patient hat sich nach einem Autounfall so schwer an den Beinen verletzt, dass er ohne Hilfsmittel nicht mehr gehen kann, verordnet der Krankenhausarzt ihm Krücken. So muss der Patient nach der Entlassung nicht erst seine Hausärztin aufsuchen und sie bitten, eine Verordnung für das notwendige Hilfsmittel auszustellen. Gleiches gilt für Medikamente, zum Beispiel Schmerzmittel. Vorsicht: Ein Entlassrezept ist nur drei Werktage gültig (inkl. Ausstellungsdatum).

Soziotherapie & Physiotherapie

Wenn ein Patient oder eine Patientin nach der Entlassung aus dem Klinikum psychosoziale Unterstützung benötigt, können Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassungsmanagement Soziotherapie verordnen. Auch hier gilt wieder die maximale Frist von sieben Tagen. Die Patienten werden zuhause dann von Soziotherapeuten besucht, die ihnen bei der Bewältigung des Alltags helfen und sich um die psychotherapeutische Weiterbehandlung kümmern. Ähnliches gilt für die Physiotherapie, wobei hier die Betreuung in einer Physiotherapiepraxis stattfindet.

Entlassungsbrief

Am Tag der Entlassung bekommt man einen Entlassungsbrief. Hier sind die persönlichen Daten, die Diagnosen, die Befunde, der Name des behandelnden Klinikarztes plus Rufnummer für Rückfragen, sowie Empfehlungen für die Weiterbehandlung und Informationen zur Arzneimitteltherapie enthalten. Die Klinik muss die weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte und Pflegedienste rechtzeitig vor der Entlassung über die nötige Weiterversorgung informieren. Im Entlassungsbrief sind auch alle Verordnungen (z.B. für bestimmte Hilfsmittel) und weiterversorgenden Einrichtungen (z.B. Rehaklinik) aufgeführt. Einen Medikationsplan wird dem Patienten separat mitgegeben.

Organisation der medizinischen Weiterbehandlung

Welche Termine nach der Entlassung anstehen, ist manchmal schwer zu durchblicken. Der Krankenhausarzt leitet die Weiterbehandlung durch den Kollegen oder die Kollegin ein, indem er die relevanten Informationen bereits zum Zeitpunkt der Entlassung verschickt. Bereits während des Klinikaufenthalts können Termine mit den weiterbehandelnden Medizinern gemacht werden, damit auch keine fachmedizinische Versorgungslücke entsteht.

Überleitung ins Pflegeheim

Stellt sich während des Krankenhausaufenthaltes heraus, dass eine Patientin oder ein Patient pflegebedürftig wird und ein Platz in einem Pflegeheim benötigt, hilft ein Mitarbeiter des Klinikums bei der Suche nach einem Pflegeplatz. Hilfe erhalten Angehörige auch bei der Antragstellung eines Sozialhilfeantrags, falls die finanziellen Mittel zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen.

Wenn man nicht möchte, dass das Krankenhaus die Anschlussversorgung für einen organisiert, dann stimmt man dem Entlassungsmanagement schriftlich nicht zu. Die eigenen Daten dürfen dann nicht weitergegeben werden. Krankenhausärzte können dann zwar noch einzelne Leistungen für die Nachsorge verordnen aber es wird nicht mehr automatisch der Anspruch auf alle oben aufgeführten Leistungen geprüft.

Der Artikel wurde am 30.1.2026 überarbeitet. Datum der Erstpublikation: 31.5.2024

Ein Beitrag von Lukas Hoffmann