
Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten, die passive Sterbehilfe ist erlaubt. An wen kann man sich wenden, wenn man den Wunsch hat, zu sterben?
Im Grundgesetz steht, dass jeder das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat (Artikel 2). Dazu gehört auch, dass man selbst entscheiden kann, wann man seinem Leben ein Ende bereitet.
Dieser Artikel richtet sich an schwerstkranke Menschen und ihre Angehörigen, die keinen anderen Ausweg als den Freitod sehen. Wenn Sie in einer persönlichen Krise stecken und Hoffnung auf Heilung besteht, können Sie sich an die Telefonseelsorge wenden. Falls Sie eine Klinik für Ihre Erkrankung suchen, finden in der Klinikliste von Klinik Kompass viele Spezialkliniken.
Aktive Sterbehilfe
Wenn ein Ehemann seiner todkranken Ehefrau ein Medikament verabreicht, das in kurzer Zeit zu ihrem Tod führt, dann leistet er aktive Sterbehilfe. Diese ist in Deutschland verboten (§ 216 StGB) und kann zu einer Verurteilung von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft führen.
In den Niederlanden, in Belgien und Luxemburg ist die aktive Sterbehilfe erlaubt, vorausgesetzt ein Arzt leistet sie und hält sich an bestimmte Sorgfaltskriterien. Eine Reise von deutschen Patienten in die Niederlande oder nach Luxemburg bietet sich aber nicht an. Die aktive Sterbehilfe wird dort aus einem gewachsenen Arzt-Patienten-Verhältnis geleistet. Der Arzt oder die Ärztin hat die betreffenden Patienten viele Jahre begleitet und betreut keine ihm fremden Personen. Belgien bildet im Benelux-Trias eine Ausnahme. Als einziger EU-Staat erlaubt Belgien die aktive Sterbehilfe für ausländische Bürger. Auch die Schweiz ist für Deutsche traditionell ein wichtiger Anlaufpunkt. Organisationen wie Dignitas bieten diesen Dienst explizit Ausländern an.
Passive Sterbehilfe
Passive Sterbehilfe wird oft auch als „Sterbenlassen“ bezeichnet. Eine Ärztin, die auf der Intensivstation das Abschalten eines Beatmungsgeräts veranlasst, weil diese lebenserhaltende Maßnahme nicht mehr medizinisch notwendig ist, leistet passive Sterbehilfe. Die Entscheidung der Ärztin kann auf einer bestehenden Patientenverfügung basieren oder zuvor mit engen Angehörigen getroffen worden sein, die den mutmaßlichen Willen des Patienten oder der Patientin kennen. Es handelt sich also um keine Entscheidung für oder gegen den Tod, sondern für eine möglichst lange schmerzfreie Zeit, die zum Tod führen kann.
Assistierter Suizid
Wenn ein Ehemann seiner todkranken Ehefrau ein Medikament auf den Nachttisch legt und sie es selbst einnimmt, dann leistet er Beihilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid). Diese ist in Deutschland – unter Einschränkungen – genauso erlaubt wie die passive Sterbehilfe.
Auch ein Arzt oder ein Mitglied eines entsprechenden Vereins dürfte die Tablette auf den Nachttisch der Patientin legen. Dies ist in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 festgelegt worden. Zeitweise war dem Arzt oder dem Mitglied eines Sterbehilfevereins dies wegen der sogenannten „geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ verboten gewesen.
Diese Beihilfe zur Selbsttötung ist aber eine rechtliche Grauzone. Denn laut Betäubungsmittelgesetz sollen Ärztinnen und Ärzte Medikamente zur Heilung der Patientinnen und Patienten verschreiben und nicht zu ihrem Suizid. Deshalb ist für viele Mediziner der assistierte Suizid juristisch zu heikel. Anstatt sich an den Hausarzt zu wenden, ist es für Menschen mit Sterbewunsch oft einfacher, eine bekannte Sterbehilfe-Organisation zu kontaktieren, deren Mitglieder sich mit den juristischen Fallstricken rund um die Sterbehilfe auskennen. Bekannte Vereine sind hier zum Beispiel der Verein Sterbehilfe Linus, der Verein Sterbehilfe oder Dignitas Deutschland.
Indirekte Sterbehilfe
Es gibt eine vierte Form der Begleitung in den Tod: Die indirekte Sterbehilfe. Nehmen wir an, der Ehemann hat seine todkranke Ehefrau auf eine Palliativstation ins Krankenhaus gebracht. Der Klinikarzt kann die Dosierung eines Schmerzmittels, zum Beispiel Morphium, erhöhen, wenn die Ehefrau unter quälenden Schmerzen leidet. Er nimmt in diesem Moment ihre Lebensverkürzung in Kauf, um ihre Leiden zu reduzieren. Es handelt sich also nicht um eine Entscheidung für oder gegen den Tod, sondern um eine Entscheidung für eine möglichst lange, schmerzfreie Zeit der Ehefrau, die letztlich zu ihrem Tod führen kann.
Patientenverfügung – nicht nur für den Notfall
Gehen wir davon aus, eine Frau hat nie geheiratet und lebt alleine. Sie stürzt schwer, wird ins Krankenhaus gebracht und wird dort künstlich beatmet. Wie würden die Klinikärzte sie behandeln?
Hier stellen sich Ärzte im Krankenhaus sofort diese Frage: Hat die Patientin eine Patientenverfügung? Wenn ja, dann steht dort, ob sie zum Beispiel lebensverlängernde Maßnahmen, wie die künstliche Beatmung, wünscht. Gibt es keine Patientenverfügung, dann werden Ärzte alle Maßnahmen ergreifen, um sie am Leben zu erhalten.
Es ist also sinnvoll, sich frühzeitig um eine Patientenverfügung zu kümmern. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben ist hier ein Ansprechpartner. Auch die Caritas oder die Malteser bieten eine kostenlose Beratung zur Patientenverfügung an. Wer sich das Wissen lieber anliest, kann den 168-seitigen Ratgeber der Verbraucherzentrale „Patientenverfügung“ für 12,00 Euro kaufen.
Niemand beschäftigt sich gerne mit dem Tod, aber wer das Thema frühzeitig in Angriff nimmt, spart sich und anderen womöglich unnötige Leiden. Am wichtigsten ist aber zuvor der Austausch mit nahestehenden Menschen über die Vorzüge und Nachteile der Sterbehilfe. Denn es sind die Lebenspartner, die Kinder oder die besten Freunde, die einen während der letzten Tage begleiten und den geliebten Menschen verlieren.
Erstpublikation: 02.10.2020; letzte Aktualisierung: 30.03.2026
Ein Beitrag von Lukas Hoffmann
































