Kliniken für Darmkrebs in Sachsen

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In Sachsen gibt es vier Kliniken aus der bundesweiten Liste „Kliniken für Darmkrebs“. Sie befinden sich in Dresden und Zwickau. Die Tabelle zeigt alle Häuser im Überblick, sortiert nach der Zahl der behandelten Fälle.

Auf einen Blick

  • Kliniken in dieser Auswahl: 4
  • Behandlungsfälle zusammen: 682
  • Höchste Fallzahl: Städtisches Klinikum Dresden – Standort Friedrichstadt – 187
  • Mit Zertifikat: vier von vier Kliniken
Klinik Ort Behandlungsfälle Patientenbewertung Zertifikat
Städtisches Klinikum Dresden – Standort Friedrichstadt Dresden 187 86 % Ja
Heinrich-Braun-Klinikum – Standort Zwickau Zwickau 184 86 % Ja
Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden Dresden 156 92 % Ja
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden Dresden 155 89 % Ja

So entsteht diese Übersicht

Grundlage ist die bundesweite Liste Kliniken für Darmkrebs. In diesem Artikel wurden alle dort gelisteten Kliniken berücksichtigt, die in Sachsen liegen. Datenquellen und Methodik finden Sie in der bundesweiten Liste.

Häufige Fragen

Welche Klinik in Sachsen behandelt die meisten Fälle?

Das Städtisches Klinikum Dresden – Standort Friedrichstadt mit 187 Fällen.

Wie viele Kliniken für Darmkrebs gibt es in Sachsen?

In dieser Auswahl sind es vier Kliniken. Berücksichtigt sind nur Häuser aus der bundesweiten Liste; darüber hinaus gibt es in der Region weitere Einrichtungen, die dort nicht aufgeführt sind.

Welche Kliniken in Sachsen sind zertifiziert?

Laut der bundesweiten Liste: Städtisches Klinikum Dresden – Standort Friedrichstadt, Heinrich-Braun-Klinikum – Standort Zwickau, Krankenhaus St. Joseph-Stift Dresden und Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden.

Weitere Regionen

Bundesländer: Baden-Württemberg · Bayern · Hessen · Mecklenburg-Vorpommern · Niedersachsen · Nordrhein-Westfalen

Städte und Umgebung: Dortmund · Dresden · Essen · Heidelberg · Karlsruhe · München · Würzburg

Aufgeführt sind Bundesländer mit mindestens drei Einrichtungen aus der bundesweiten Liste sowie Städte, in deren Umkreis von 50 Kilometern mindestens drei dieser Einrichtungen liegen.