Bild generiert mit KI (ChatGPT/DALL·E)

Obwohl die Implantation einer Endoprothese bei den meisten Patientinnen und Patienten mit Arthrose gut verläuft, haben etwa 15 Prozent der Kniepatienten und etwa zehn Prozent der Hüftpatienten auch nach der OP noch Schmerzen. Dann stellen sich die Betroffenen die Frage: Liegt ein Behandlungsfehler vor? 

Ein Beitrag von Lukas Hoffmann 

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers ist aufwändig und – je nach Fachgebiet – auch schwierig. In der Kardiologie sind Fehler oft komplizierter nachzuweisen als in der Orthopädie. So zeigt ein Röntgenbild die falsch gesetzte Schraube schwarz auf weiß, während sich die Abweichung vom fachärztlichen Standard in der Kardiologie nicht so einfach „fotografieren“ lässt. Manchmal ist es auch gar nicht die Komplikation nach der Operation, die zu einer Schadensersatzzahlung führt, sondern die Aufklärung zuvor.

So wie im Fall einer 1983 geborenen Angestellten, die wegen einer Gonarthrose (Kniearthrose) im rechten Knie eine zementierte Knie-Totalendoprothese implantiert bekam. Bei der Operation wurde ergänzend zur Vollnarkose ein Lokalanästhetikum an den Oberschenkelnerv (Nervus femoralis) gegeben, um die Schmerzen nach der Operation zu reduzieren. Trotz korrekter Durchführung kann es bei dieser Betäubung des Nervus femoralis in seltenen Fällen zu einer dauerhaften Nervschädigung kommen. Genau das ist bei der Patientin passiert.

Die Patientin, die zuvor in der ambulanten Pflege gearbeitet hatte, ist nun berufsunfähig und kann mit Unterarmgehstützen nur noch eine Gehstrecke von etwa einem Kilometer meistern. Da die Klinik nicht nachweisen konnte, dass die behandelnden Ärzte die Patientin ausreichend über das Risiko einer Oberschenkelnerv-Lähmung aufgeklärt hatten, zahlte ihre Haftpflichtversicherung der Patientin einen Schadensersatz in Höhe von 45.000 Euro.

Was tun bei Schmerzen nach der OP?

Etwa 280.000 Hüftprothesen und etwa 250.000 Knieprothesen wurden im Jahr 2024 bei Patientinnen und Patienten in Deutschland eingesetzt. Diesen großen Zahlen stehen nur wenige Behandlungsfehler gegenüber. Bei Coxarthrose (Hüftarthrose) waren es laut Gutachterkommission der Bundesärztekammer im Jahr 2024 gerade mal 31 Fehler. Bei Gonarthrose (Kniearthrose) wurden 27 Fehler nachgewiesen. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die nach der Knie- oder Hüftoperation noch Schmerzen haben, ist aber deutlich höher.

Woher weiß man als Patient nun, ob die Schmerzen von einer Fehlbehandlung kommen? Um das herauszufinden, benötigt man ein medizinisches Gutachten, weiß Christian Koch, Fachanwalt für Medizinrecht aus Unna. „Man kann über die Regressabteilung der eigenen Krankenkasse kostenlos ein Sachverständigengutachten einholen“, sagt er. Alternativ kann auch die Gutachterkommission des jeweiligen Bundeslandes kontaktiert werden (ebenfalls kostenlos) oder ein Privatgutachten angefordert werden. Letzteres kostet etwa 2.000 Euro.

„Wichtig ist zunächst, den Sachverhalt genau zu skizzieren“, sagt Christian Koch. „Wann hat die Operation stattgefunden? Wann haben die Beschwerden eingesetzt? Wann ist mit welchem Arzt worüber gesprochen worden?“ Je genauer man seine Beschwerden dokumentiert hat, desto leichter ist es später für den medizinischen Sachverständigen, dem Arzt oder der Ärztin einen Fehler nachzuweisen. Verwandte, der Ehemann oder Freunde spielen dabei eine große Rolle. Denn nach einer Operation ist man selbst selten voll auf der Höhe und benötigt Unterstützung bei der Dokumentation.

Teure Anwaltskosten – lohnt sich das?

Die erste anwaltliche Beratung ist oft kostenfrei, danach zahlt man dem Anwalt oder der Anwältin ihr Honorar. „Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, werden die Kosten übernommen“, erklärt Koch. Ohne Rechtsschutzversicherung muss man jedoch in Vorleistung gehen und das kann – je nach Streitwert – Tausende Euro kosten. Soll man also besser nicht klagen, um neben der Gesundheit nicht auch noch viel Geld zu verlieren? Dann wird einem möglicherweise eine hohe Schadensersatzsumme nicht ausgezahlt, die einem eigentlich zusteht.

Christian Koch kann nach dem ersten Termin zwar nicht sagen, wie hoch die prozentuale Chance steht, dass er einen Prozess gewinnt. „Wenn ich ein außergerichtliches Gutachten habe, das einen Fehler bestätigt, rate ich aber mit gutem Gewissen zur Klage“, sagt er.

Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und nicht ins finanzielle Risiko gehen will oder kann, hat noch eine zweite Möglichkeit: auf eigene Faust versuchen mit der Klinik bzw. ihrem Haftpflichtversicherer eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Schlichtungsstellen der Gutachterkommissionen der jeweiligen Bundesländer vermitteln hier zwischen Patienten und Kliniken. Laut Bundesärztekammer wird in 85 Prozent der Fälle eine von beiden Parteien akzeptierte Einigung erzielt.

Noch besser ist es natürlich, wenn es gar nicht erst zu einem Behandlungsfehler kommt. Als Patientin oder Patient kann man hier das Risiko senken, indem man sich vor der Operation für ein Spezialzentrum entscheidet.