
Sie dürfen sich vor einer Operation eine Zweitmeinung einholen. Entweder sie beauftragen ein Gutachterbüro oder sie organisieren sich die zweite Meinung selbst.
Ein Beitrag von Lukas Hoffmann
Katja Kutsch (Name geändert) war erstaunt, als ihr der Onkologe der Thoraxklinik Heidelberg mitteilte, dass sein Therapievorschlag zur Behandlung Ihres Lungenkrebses 350 Euro kostet. Dafür bekommt sie seine Einschätzung per Post in ihren Briefkasten. Wie bitte? Sie hatte gedacht, sie hätte das Recht, sich eine zweite Meinung einzuholen. So steht es doch im fünften Sozialgesetzbuch (§ 27b SGB V Zweitmeinung).
Ja, sie hat dazu das absolute Recht. Der Haken dabei ist nur: Die Kasse muss die zweite ärztliche Einschätzung nicht zahlen. Zumindest nicht bei den allermeisten Krankheiten. Derzeit werden die Kosten für Zweiteinschätzungen nur bei den unten dargestellten Eingriffe von allen Kassen laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung übernommen.
Eingriff
Gebärmutterentfernungen (Hysterektomie)
Implantation einer Knieendoprothese
Mandeloperationen (Tonsillektomie/Tonsillotomie)
Schulterarthroskopie
Eingriffe an der Wirbelsäule
Amputation diabetischer Fuß
Kathetergestützte elektrophysiologische Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen
Implantation eines Herzschrittmachers oder Defibrillators
Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie)
Hüftgelenkersatz
Eingriffe an Aortenaneurysmen
Hilfe bei der Organisation
Es gibt hier jedoch ein großes ABER. Sie können bei einem Klinikum oder einem Arzt ihrer Wahl anrufen, einen Termin vereinbaren und mit ihren Unterlagen vorbeikommen. Ein Arzt wird Sie kostenlos beraten. Denn die Praxis und die Theorie weichen manchmal voneinander ab. Und natürlich ist es besser, wenn Sie sich vor einer medizinischen Entscheidung gut informieren. Das sieht auch Ihre Krankenkasse ein.
Wenn Sie nicht selbst auf die Suche nach einem Klinikum gehen möchten, können Sie auch ein Gutachterbüro beauftragen. Die Angestellten der Gutachterbüros – teilweise ebenfalls Ärzte – kümmern sich darum, dass die Unterlagen komplett sind. Das Kölner Gutachterbüro Betterdoc hilft Ihnen dabei, einen passenden Experten für eine Zweitmeinung zu finden, mit dem Sie sich persönlich austauschen. Das Berliner Unternehmen Medexo organisiert die Zweitmeinung per Post. Allerdings kooperieren die beiden Unternehmen nicht mit allen Versicherungen. Besteht keine Kooperation, müssen Sie die Kosten für die Zweitmeinung selbst tragen.
Wenn Sie bei einer der folgenden Versicherung sind, können Sie kostenlos die Dienste von Betterdoc in Anspruch nehmen:
AOK Hessen, BIG direkt gesund, BKK Melitta Plus, BKK Werra-Meissner, DAK-Gesundheit, IKK Nord, IKK Südwest, Novitas BKK, Generali Krankenversicherung (Central), INTER, Württembergische, Allianz, Barmenia, HALLESCHE, Gothaer, Signal Iduna, HanseMerkur, die Bayerische, ARAG, AXA, Nürnberger Versicherung, R+V Versicherung, ÖVB Versicherung, Süddeutsche Krankenversicherung
Diese Versicherungen kooperieren mit Medexo:
AOK Sachsen-Anhalt, Audi BKK, BERGISCHE Krankenkasse, BKK Deutsche Bank, BKK Gildemeister-Seidensticker, BKK Melitta Plus, BKK Public, BKK Salzgitter, BKK Scheufelen, BKK VerbandPlus, HUK-Coburg, KKH, König & Bauer BKK, Mobil Krankenkasse, PAX – Versicherer im Raum der Kirchen – VRK, R+V BKK, TUI BKK, Vivida BKK.
Der Gutachter-Markt ist stets in Bewegung. Deshalb ist es möglich, dass manche der oben dargestellten Krankenkassen nicht mehr mit Medexo bzw. Betterdoc kooperieren oder neue Kassen hinzugekommen sind.
Ihre Krankenkasse taucht in der Auflistung nicht auf? Dann schauen Sie einfach in der passenden Klinikliste nach Fachzentren und vereinbaren Sie einen Termin, um die vorgeschlagene Operation mit einem zweiten Experten oder einer zweiten Expertin zu besprechen.